Ratgeber

Zahlt die Krankenkasse das Taxi vom Krankenhaus nach Hause?

Von Roman Wins, Inhaber Wins Fahrservice · Stand:

Ja, bei medizinischer Notwendigkeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Taxi vom Krankenhaus nach Hause. Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung, also sowohl die Aufnahme als auch die Entlassung, übernimmt die Kasse nach § 60 SGB V grundsätzlich, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wird. Eine gesonderte Genehmigung wie bei Fahrten zur ambulanten Behandlung ist dafür nicht nötig. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage als Serviceinformation. Er ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse. Klären Sie Einzelfragen im Zweifel vor der Fahrt mit Ihrer Kasse, wir unterstützen Sie dabei. Alle Details zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Krankenfahrt Ulm.

Stationär oder ambulant: der entscheidende Unterschied

Ob die Kasse zahlt, hängt vor allem davon ab, in welchem Zusammenhang die Fahrt steht. Bei stationären Behandlungen ist die Rechtslage patientenfreundlich: Die Fahrt zur Aufnahme ins Krankenhaus und die Fahrt von der Entlassung nach Hause übernimmt die Kasse grundsätzlich, sofern sie medizinisch notwendig und verordnet ist. Ein gesondertes Genehmigungsverfahren gibt es hier nicht.

Anders bei ambulanten Behandlungen, etwa Fahrten zum Facharzt, zur Dialyse oder zur Chemotherapie: Dort zahlt die Kasse nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen, und die Verordnung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Welche Fallgruppen dort gelten, erklärt unser Artikel Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse? im Detail. Für die Heimfahrt nach einem Klinikaufenthalt brauchen Sie diese Ausnahmen nicht.

Muster 4 direkt aus der Klinik: das Entlassmanagement

Früher mussten Patientinnen und Patienten die Verordnung oft über die Hausarztpraxis organisieren. Das hat sich geändert: Seit dem Entlassmanagement-Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen Krankenhäuser die Verordnung einer Krankenbeförderung selbst ausstellen, auf dem Muster 4 in der Entlassmanagement-Variante. Die Klinik verordnet damit die Heimfahrt direkt bei der Entlassung.

Der wichtigste Praxis-Tipp dieses Artikels: Fragen Sie vor der Entlassung auf Ihrer Station oder beim Sozialdienst nach der Verordnung. Wer erst zuhause merkt, dass das Muster 4 fehlt, muss den Papierweg nachträglich klären. Mit der Verordnung in der Hand rufen Sie uns an, den Rest der Abrechnung übernehmen wir. Das gilt an allen Kliniken im Raum, etwa am Universitätsklinikum Ulm, am RKU, am Bundeswehrkrankenhaus Ulm oder an der Donauklinik Neu-Ulm.

Wann Taxi oder Mietwagen verordnet werden darf

Die Verordnung eines Taxis oder Mietwagens setzt voraus, dass Sie aus zwingenden medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel und kein privates Auto nutzen können. Nach einem Klinikaufenthalt ist das häufig der Fall, zum Beispiel:

  • Frisch operiert: Nach einem Eingriff ist der Weg über Bahnsteige und Haltestellen medizinisch nicht zumutbar.
  • Gehbeeinträchtigt: Wer nur mit Rollator, Gehhilfe oder Unterstützung gehen kann, braucht eine Beförderung von Tür zu Tür.
  • Nach einer Narkose: Unter Nachwirkung einer Narkose dürfen Sie weder selbst fahren noch allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein.

Die Beurteilung trifft die Klinik und vermerkt das Beförderungsmittel auf dem Muster 4. Eine Abgrenzung ist wichtig: Können Sie nur liegend transportiert werden oder brauchen Sie während der Fahrt medizinische Betreuung, ist das ein qualifizierter Krankentransport mit dem KTW. Den übernehmen Organisationen wie DRK, ASB oder Malteser, nicht wir. Die Unterschiede erklärt der Artikel Krankentransport oder Krankenfahrt?. Wir fahren Sie sitzend, auf Wunsch auch im Rollstuhl mit unserem elektrischen Lift.

Ihre Zuzahlung: 5 bis 10 € pro Fahrt

Übernimmt die Kasse die Heimfahrt, bleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Er gilt auch für Kinder und Jugendliche, Fahrtkosten sind eine Ausnahme von der üblichen Zuzahlungsfreiheit. Übersteigen alle Zuzahlungen eines Jahres die Belastungsgrenze von 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (1 % bei chronisch Kranken), befreit die Kasse Sie auf Antrag. Mit Befreiungsbescheid entfällt der Eigenanteil vollständig.

Ohne Verordnung: was die Fahrt nach Hause kostet

Stellt die Klinik keine Verordnung aus oder möchten Sie ohne Papierweg nach Hause, fahren wir Sie als Selbstzahler zum Festpreis. Im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm kostet die einfache Fahrt etwa 25 bis 45 €, ins Umland etwa 60 bis 120 €. Den exakten Preis nennen wir Ihnen vor der Fahrt verbindlich. Privatversicherte erhalten eine MwSt-Rechnung zur Einreichung bei ihrer PKV, ob und in welcher Höhe die PKV erstattet, regelt der jeweilige Tarif. Wer dauerhaft auf verordnete Fahrten angewiesen ist, findet im Artikel Taxischein beantragen weitere Informationen.

So läuft die Heimfahrt mit Wins Fahrservice ab

  1. Verordnung in der Klinik holen: Fragen Sie vor der Entlassung auf Station oder beim Sozialdienst nach dem Muster 4 für die Krankenbeförderung.
  2. Fahrt anmelden: Rufen Sie uns unter +49 731 4 74 42 an, gern auch direkt aus dem Krankenzimmer, oder nutzen Sie das Online-Formular. Wir stimmen die Abholzeit auf Ihre Entlassung ab.
  3. Abholung an der Klinik: Wir holen Sie an der Station oder am Ausgang ab, helfen beim Ein- und Aussteigen und bringen Sie von Tür zu Tür nach Hause. Unser Mercedes-Benz Sprinter hat eine niedrige Einstiegshöhe und einen elektrischen Rollstuhl-Lift.

Zur Abrechnung: Wir reichen das Muster 4 kostenlos bei Ihrer Krankenkasse ein und rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab (AOK, Barmer, TK, DAK, IKK, BKK-Verbund, Knappschaft). Sie zahlen nur den Eigenanteil direkt an uns. Privatversicherte erhalten eine MwSt-Rechnung zur Einreichung bei der PKV. Seit 2013 fahren wir Patientinnen und Patienten im Großraum Ulm, viele davon regelmäßig von und zu den Kliniken der Region.

Häufige Fragen zur Taxifahrt vom Krankenhaus nach Hause

Wer stellt die Verordnung für die Heimfahrt aus dem Krankenhaus aus?
Das Krankenhaus selbst. Seit dem Entlassmanagement-Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen Kliniken die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4, Entlassmanagement-Variante) für die Fahrt nach Hause ausstellen. Fragen Sie vor der Entlassung auf Ihrer Station oder beim Sozialdienst danach. Sie müssen dafür nicht zuerst zu Ihrem Hausarzt.
Braucht die Fahrt von der Klinik nach Hause eine Genehmigung der Kasse?
Nein. Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung, also Aufnahme und Entlassung, übernimmt die gesetzliche Kasse nach § 60 SGB V grundsätzlich, wenn sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Eine gesonderte Genehmigung wie bei Fahrten zur ambulanten Behandlung ist hier nicht vorgesehen. Mit der Verordnung kann die Heimfahrt direkt stattfinden.
Wann darf statt Bus oder Privatauto ein Taxi oder Mietwagen verordnet werden?
Wenn Sie aus zwingenden medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel und kein privates Auto nutzen können. Typische Fälle nach einer Entlassung: Sie sind frisch operiert oder stehen noch unter der Nachwirkung einer Narkose. Das Krankenhaus beurteilt das und kreuzt das Beförderungsmittel auf dem Muster 4 an.
Wie viel muss ich bei einer verordneten Heimfahrt selbst zahlen?
Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Er gilt auch für Kinder und Jugendliche, Fahrtkosten sind eine Ausnahme von der üblichen Zuzahlungsfreiheit. Sobald Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt erreichen (1 % bei chronisch Kranken), stellt die Kasse einen Befreiungsbescheid aus. Damit entfällt der Eigenanteil komplett.
Was kostet die Fahrt nach Hause ohne Verordnung?
Ohne Verordnung fahren wir Sie als Selbstzahler zum Festpreis. Im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm liegt die einfache Fahrt bei etwa 25 bis 45 €, ins Umland bei etwa 60 bis 120 €. Den exakten Preis nennen wir Ihnen vor der Fahrt verbindlich. Privatversicherte erhalten eine MwSt-Rechnung zur Einreichung bei ihrer PKV.

Sie planen eine Fahrt? Wir nennen Ihnen den Festpreis.

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