Ratgeber
Krankentransport oder Krankenfahrt: Was brauchen Sie wirklich?
Von Roman Wins, Inhaber Wins Fahrservice · Stand:
Kann die Patientin oder der Patient sitzen und braucht unterwegs keine medizinische Betreuung, genügt eine Krankenfahrt mit Taxi, Mietwagen oder Fahrdienst. Muss die Person liegend befördert oder während der Fahrt medizinisch-fachlich betreut werden, ist ein qualifizierter Krankentransport (KTW) nötig. Bei einem Notfall zählt keines von beiden, dann rufen Sie den Notruf 112. Die Entscheidung trifft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) und kreuzt dort das passende Beförderungsmittel an.
Dieser Artikel erklärt die Abgrenzung nach § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses als Serviceinformation. Er ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Arztpraxis. Wins Fahrservice führt Krankenfahrten durch, keinen qualifizierten Krankentransport. Wo ein KTW nötig ist, sagen wir Ihnen das offen und nennen die richtigen Ansprechpartner. Alle Details zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Krankenfahrt Ulm.
Die drei Stufen der Krankenbeförderung
Das Kassensystem unterscheidet drei Arten der Beförderung, die im Alltag oft verwechselt werden:
- Krankenfahrt: sitzende Beförderung ohne medizinisch-fachliche Betreuung unterwegs, durchgeführt mit Taxi, Mietwagen oder einem Fahrdienst wie unserem. Auch Fahrgäste im eigenen Rollstuhl fahren so mit, bei uns über den elektrischen Rollstuhl-Lift des Sprinters. Das ist die häufigste und günstigste Form, etwa für Fahrten zur Dialyse, zur Chemo- oder Strahlentherapie oder ins Krankenhaus.
- Qualifizierter Krankentransport (KTW): Beförderung von Versicherten, die während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung brauchen oder auf die Einrichtung des Krankentransportwagens angewiesen sind, auch liegend. Durchgeführt wird er von Organisationen wie DRK, ASB oder Malteser mit speziell ausgestatteten Fahrzeugen und geschultem Personal. Diesen Transport bieten wir nicht an.
- Rettungsfahrt (RTW/NAW): der Notfall. Bei akuter Lebensgefahr oder Verdacht darauf fährt der Rettungswagen, bei Bedarf mit Notarzt. Hier wird nichts verordnet und nichts gebucht, Sie wählen den Notruf 112.
Krankenfahrt oder Krankentransport: der direkte Vergleich
| Merkmal | Krankenfahrt | Qualifizierter Krankentransport | Rettungsfahrt |
|---|---|---|---|
| Lage des Patienten | sitzend, auch im eigenen Rollstuhl | liegend oder sitzend mit Betreuungsbedarf | je nach Notfall, meist liegend |
| Betreuung unterwegs | keine medizinische, Fahrer hilft beim Ein- und Aussteigen | medizinisch-fachliche Betreuung, z. B. Rettungssanitäter | Notfallversorgung, bei Bedarf Notarzt |
| Fahrzeug | PKW, Taxi, Mietwagen, bei uns Sprinter mit Rollstuhl-Lift | Krankentransportwagen mit Trage und medizinischer Einrichtung | Rettungswagen (RTW), ggf. Notarztwagen (NAW) |
| Typische Anlässe | Dialyse, Chemo, Reha, Facharzt, Klinikaufnahme und Entlassung | liegende Verlegung, Überwachung oder Infusion während der Fahrt | akuter Notfall, Lebensgefahr |
| Wer fährt | Taxi, Mietwagen, Fahrdienste wie Wins Fahrservice | Organisationen wie DRK, ASB, Malteser | Rettungsdienst über Notruf 112 |
| Kostenträger | GKV bei Verordnung Muster 4, Zuzahlung 5 bis 10 € | GKV bei Verordnung Muster 4, Zuzahlung 5 bis 10 € | GKV im Notfall, Zuzahlung pro Fahrt |
Entscheidungshilfe: Welche Beförderung brauchen Sie?
Die Abgrenzung ist einfacher, als sie klingt. Stellen Sie sich zwei Fragen: Kann die Person während der gesamten Fahrt sitzen, auch im eigenen Rollstuhl? Und kommt sie unterwegs ohne medizinische Betreuung aus? Zweimal ja bedeutet: Die Krankenfahrt reicht, auch mit Rollstuhl-Lift und Hilfe beim Ein- und Aussteigen.
Ein KTW ist dagegen nötig, wenn die Person liegend befördert werden muss oder während der Fahrt überwacht oder betreut werden muss, etwa bei einer Sauerstoffgabe, die Fachpersonal steuert, oder bei einer laufenden Infusion. In diesen Fällen kreuzt der Arzt auf dem Muster 4 den qualifizierten Krankentransport an. Wichtig: Ein mitgeführtes eigenes Sauerstoffgerät oder ein Rollator sind kein KTW-Grund, beides verstauen wir bei der Krankenfahrt einfach im Fahrzeug.
Rollstuhl heißt nicht automatisch Krankentransport
Ein verbreiteter Irrtum: Wer im Rollstuhl sitzt, brauche zwingend einen Krankentransportwagen. Das stimmt nicht. Wer im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben kann und unterwegs keine medizinische Betreuung braucht, fährt als Krankenfahrt mit. Unser Mercedes-Benz Sprinter hat dafür einen elektrischen Rollstuhl-Lift und eine feste Sicherung des Rollstuhls im Fahrzeug, dazu eine niedrige Einstiegshöhe für alle, die umsteigen möchten. Das spart der Kasse Kosten und Ihnen Wartezeit auf einen KTW-Termin. Details dazu finden Sie auf der Seite Rollstuhlbeförderung Ulm.
Verordnung und Kostenübernahme: für beide gilt das Muster 4
Ob Krankenfahrt oder Krankentransport: Grundlage der Kassenübernahme ist immer die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4), ausgestellt vor der Fahrt. Der Arzt wählt darauf das Beförderungsmittel. Die Übernahmeregeln nach § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie sind für beide Formen gleich: Fahrten zur stationären Behandlung übernimmt die Kasse grundsätzlich. Fahrten zur ambulanten Behandlung nur in den Ausnahmefällen, also bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, bei den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5.
Die Zuzahlung ist in beiden Fällen identisch: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Alle Einzelheiten zu Genehmigung, Belastungsgrenze und Befreiung erklärt unser Ratgeber Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse?. Wie Sie an die Verordnung kommen, zeigt der Ratgeber Taxischein beantragen.
Krankentransport liegend in der Nähe: Anbieter im Raum Ulm
Wir sagen es klar: Liegendtransporte führen wir nicht durch. Hat Ihr Arzt auf dem Muster 4 den qualifizierten Krankentransport angekreuzt, wenden Sie sich an die Organisationen, die im Raum Ulm Krankentransportwagen betreiben, darunter das DRK, der ASB und die Malteser. Preise nennen wir hierfür bewusst nicht, die Tarife sind regional geregelt. Bei Verordnung übernimmt die Kasse die Kosten abzüglich Ihres Eigenanteils. Und noch einmal zur Sicherheit: Bei einem akuten Notfall organisieren Sie keinen Transport, sondern wählen sofort den Notruf 112.
Kosten der Krankenfahrt ohne Verordnung
Liegt kein Ausnahmefall vor oder möchten Sie ohne Verordnung fahren, übernehmen wir die Fahrt zum Festpreis: im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm etwa 25 bis 45 €, ins Umland etwa 60 bis 120 € pro Fahrt. Den exakten Preis nennen wir Ihnen vor der Fahrt verbindlich. Mit Verordnung zahlen Sie nur den Eigenanteil, den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab: Wir reichen das Muster 4 kostenlos bei Ihrer Krankenkasse ein und rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab.
So buchen Sie Ihre Krankenfahrt bei Wins Fahrservice
Seit 2013 fahren wir Patientinnen und Patienten im Großraum Ulm zur Behandlung, von Tür zu Tür und mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen. Rufen Sie uns unter +49 731 4 74 42 an oder senden Sie Ihre Anfrage über das Online-Formular. Wenn Sie unsicher sind, ob die Krankenfahrt in Ihrem Fall ausreicht, klären wir das gern vorab mit Ihnen und Ihrer Arztpraxis.
Häufige Fragen zu Krankenfahrt und Krankentransport
Übernimmt die Kasse den Krankentransport liegend?
Reicht die Krankenfahrt mit Rollstuhl?
Ich suche ein Krankentransport-Taxi in der Nähe. Wer fährt was?
Welche Voraussetzungen gelten für den qualifizierten Krankentransport?
Was kostet die Fahrt, wenn die Kasse nicht zahlt?
Sie planen eine Fahrt? Wir nennen Ihnen den Festpreis.
Anfrage über das Online-Formular in unter 60 Sekunden, schriftliche Bestätigung mit Fahrer- und Fahrzeugdaten. Telefonisch erreichen Sie uns an 7 Tagen pro Woche.
