Ratgeber

Krankentransport oder Krankenfahrt: Was brauchen Sie wirklich?

Von Roman Wins, Inhaber Wins Fahrservice · Stand:

Kann die Patientin oder der Patient sitzen und braucht unterwegs keine medizinische Betreuung, genügt eine Krankenfahrt mit Taxi, Mietwagen oder Fahrdienst. Muss die Person liegend befördert oder während der Fahrt medizinisch-fachlich betreut werden, ist ein qualifizierter Krankentransport (KTW) nötig. Bei einem Notfall zählt keines von beiden, dann rufen Sie den Notruf 112. Die Entscheidung trifft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) und kreuzt dort das passende Beförderungsmittel an.

Dieser Artikel erklärt die Abgrenzung nach § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses als Serviceinformation. Er ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Arztpraxis. Wins Fahrservice führt Krankenfahrten durch, keinen qualifizierten Krankentransport. Wo ein KTW nötig ist, sagen wir Ihnen das offen und nennen die richtigen Ansprechpartner. Alle Details zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Krankenfahrt Ulm.

Die drei Stufen der Krankenbeförderung

Das Kassensystem unterscheidet drei Arten der Beförderung, die im Alltag oft verwechselt werden:

  • Krankenfahrt: sitzende Beförderung ohne medizinisch-fachliche Betreuung unterwegs, durchgeführt mit Taxi, Mietwagen oder einem Fahrdienst wie unserem. Auch Fahrgäste im eigenen Rollstuhl fahren so mit, bei uns über den elektrischen Rollstuhl-Lift des Sprinters. Das ist die häufigste und günstigste Form, etwa für Fahrten zur Dialyse, zur Chemo- oder Strahlentherapie oder ins Krankenhaus.
  • Qualifizierter Krankentransport (KTW): Beförderung von Versicherten, die während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung brauchen oder auf die Einrichtung des Krankentransportwagens angewiesen sind, auch liegend. Durchgeführt wird er von Organisationen wie DRK, ASB oder Malteser mit speziell ausgestatteten Fahrzeugen und geschultem Personal. Diesen Transport bieten wir nicht an.
  • Rettungsfahrt (RTW/NAW): der Notfall. Bei akuter Lebensgefahr oder Verdacht darauf fährt der Rettungswagen, bei Bedarf mit Notarzt. Hier wird nichts verordnet und nichts gebucht, Sie wählen den Notruf 112.

Krankenfahrt oder Krankentransport: der direkte Vergleich

Merkmal Krankenfahrt Qualifizierter Krankentransport Rettungsfahrt
Lage des Patienten sitzend, auch im eigenen Rollstuhl liegend oder sitzend mit Betreuungsbedarf je nach Notfall, meist liegend
Betreuung unterwegs keine medizinische, Fahrer hilft beim Ein- und Aussteigen medizinisch-fachliche Betreuung, z. B. Rettungssanitäter Notfallversorgung, bei Bedarf Notarzt
Fahrzeug PKW, Taxi, Mietwagen, bei uns Sprinter mit Rollstuhl-Lift Krankentransportwagen mit Trage und medizinischer Einrichtung Rettungswagen (RTW), ggf. Notarztwagen (NAW)
Typische Anlässe Dialyse, Chemo, Reha, Facharzt, Klinikaufnahme und Entlassung liegende Verlegung, Überwachung oder Infusion während der Fahrt akuter Notfall, Lebensgefahr
Wer fährt Taxi, Mietwagen, Fahrdienste wie Wins Fahrservice Organisationen wie DRK, ASB, Malteser Rettungsdienst über Notruf 112
Kostenträger GKV bei Verordnung Muster 4, Zuzahlung 5 bis 10 € GKV bei Verordnung Muster 4, Zuzahlung 5 bis 10 € GKV im Notfall, Zuzahlung pro Fahrt

Entscheidungshilfe: Welche Beförderung brauchen Sie?

Die Abgrenzung ist einfacher, als sie klingt. Stellen Sie sich zwei Fragen: Kann die Person während der gesamten Fahrt sitzen, auch im eigenen Rollstuhl? Und kommt sie unterwegs ohne medizinische Betreuung aus? Zweimal ja bedeutet: Die Krankenfahrt reicht, auch mit Rollstuhl-Lift und Hilfe beim Ein- und Aussteigen.

Ein KTW ist dagegen nötig, wenn die Person liegend befördert werden muss oder während der Fahrt überwacht oder betreut werden muss, etwa bei einer Sauerstoffgabe, die Fachpersonal steuert, oder bei einer laufenden Infusion. In diesen Fällen kreuzt der Arzt auf dem Muster 4 den qualifizierten Krankentransport an. Wichtig: Ein mitgeführtes eigenes Sauerstoffgerät oder ein Rollator sind kein KTW-Grund, beides verstauen wir bei der Krankenfahrt einfach im Fahrzeug.

Rollstuhl heißt nicht automatisch Krankentransport

Ein verbreiteter Irrtum: Wer im Rollstuhl sitzt, brauche zwingend einen Krankentransportwagen. Das stimmt nicht. Wer im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben kann und unterwegs keine medizinische Betreuung braucht, fährt als Krankenfahrt mit. Unser Mercedes-Benz Sprinter hat dafür einen elektrischen Rollstuhl-Lift und eine feste Sicherung des Rollstuhls im Fahrzeug, dazu eine niedrige Einstiegshöhe für alle, die umsteigen möchten. Das spart der Kasse Kosten und Ihnen Wartezeit auf einen KTW-Termin. Details dazu finden Sie auf der Seite Rollstuhlbeförderung Ulm.

Verordnung und Kostenübernahme: für beide gilt das Muster 4

Ob Krankenfahrt oder Krankentransport: Grundlage der Kassenübernahme ist immer die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4), ausgestellt vor der Fahrt. Der Arzt wählt darauf das Beförderungsmittel. Die Übernahmeregeln nach § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie sind für beide Formen gleich: Fahrten zur stationären Behandlung übernimmt die Kasse grundsätzlich. Fahrten zur ambulanten Behandlung nur in den Ausnahmefällen, also bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, bei den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5.

Die Zuzahlung ist in beiden Fällen identisch: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Alle Einzelheiten zu Genehmigung, Belastungsgrenze und Befreiung erklärt unser Ratgeber Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse?. Wie Sie an die Verordnung kommen, zeigt der Ratgeber Taxischein beantragen.

Krankentransport liegend in der Nähe: Anbieter im Raum Ulm

Wir sagen es klar: Liegendtransporte führen wir nicht durch. Hat Ihr Arzt auf dem Muster 4 den qualifizierten Krankentransport angekreuzt, wenden Sie sich an die Organisationen, die im Raum Ulm Krankentransportwagen betreiben, darunter das DRK, der ASB und die Malteser. Preise nennen wir hierfür bewusst nicht, die Tarife sind regional geregelt. Bei Verordnung übernimmt die Kasse die Kosten abzüglich Ihres Eigenanteils. Und noch einmal zur Sicherheit: Bei einem akuten Notfall organisieren Sie keinen Transport, sondern wählen sofort den Notruf 112.

Kosten der Krankenfahrt ohne Verordnung

Liegt kein Ausnahmefall vor oder möchten Sie ohne Verordnung fahren, übernehmen wir die Fahrt zum Festpreis: im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm etwa 25 bis 45 €, ins Umland etwa 60 bis 120 € pro Fahrt. Den exakten Preis nennen wir Ihnen vor der Fahrt verbindlich. Mit Verordnung zahlen Sie nur den Eigenanteil, den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab: Wir reichen das Muster 4 kostenlos bei Ihrer Krankenkasse ein und rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab.

So buchen Sie Ihre Krankenfahrt bei Wins Fahrservice

Seit 2013 fahren wir Patientinnen und Patienten im Großraum Ulm zur Behandlung, von Tür zu Tür und mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen. Rufen Sie uns unter +49 731 4 74 42 an oder senden Sie Ihre Anfrage über das Online-Formular. Wenn Sie unsicher sind, ob die Krankenfahrt in Ihrem Fall ausreicht, klären wir das gern vorab mit Ihnen und Ihrer Arztpraxis.

Häufige Fragen zu Krankenfahrt und Krankentransport

Übernimmt die Kasse den Krankentransport liegend?
Ja, wenn die Ärztin oder der Arzt den qualifizierten Krankentransport auf dem Muster 4 verordnet, weil Sie liegend befördert werden müssen oder unterwegs medizinisch-fachliche Betreuung beziehungsweise die Einrichtung des Krankentransportwagens brauchen. Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen muss die Kasse vorab genehmigen. Sie zahlen auch beim Krankentransport den gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.
Reicht die Krankenfahrt mit Rollstuhl?
In den meisten Fällen ja. Ein Rollstuhl ist kein automatischer Grund für einen Krankentransportwagen. Wer während der Fahrt im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben kann und unterwegs keine medizinische Betreuung braucht, fährt als Krankenfahrt mit. Unser Mercedes-Benz Sprinter hat dafür einen elektrischen Rollstuhl-Lift und eine feste Sicherung des Rollstuhls im Fahrzeug. Erst wenn liegende Beförderung oder Betreuung durch Fachpersonal nötig ist, verordnet der Arzt einen KTW.
Ich suche ein Krankentransport-Taxi in der Nähe. Wer fährt was?
Hinter der Suche nach einem Krankentransport-Taxi steckt fast immer der Bedarf an einer Krankenfahrt: sitzende Beförderung mit Taxi, Mietwagen oder einem spezialisierten Fahrdienst, ohne medizinisches Personal an Bord. Genau das leisten wir im Großraum Ulm/Neu-Ulm, mit Tür-zu-Tür-Service und direkter Kassenabrechnung. Ein Taxi oder Fahrdienst darf jedoch keinen qualifizierten Krankentransport durchführen. Brauchen Sie liegende Beförderung oder Betreuung unterwegs, wenden Sie sich an die Krankentransport-Organisationen im Raum Ulm, etwa DRK, ASB oder Malteser.
Welche Voraussetzungen gelten für den qualifizierten Krankentransport?
Ein qualifizierter Krankentransport ist verordnungsfähig, wenn Sie während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung brauchen oder auf die Einrichtung des Krankentransportwagens angewiesen sind, etwa weil Sie liegend befördert werden müssen. Beispiele sind die Überwachung durch Fachpersonal, eine laufende Infusion oder eine Sauerstoffgabe, die Personal unterwegs steuern muss. Die Entscheidung trifft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und kreuzt den Krankentransport entsprechend auf dem Muster 4 an. Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, genügt die Krankenfahrt.
Was kostet die Fahrt, wenn die Kasse nicht zahlt?
Für eine Krankenfahrt ohne Verordnung nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis: im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm etwa 25 bis 45 €, ins Umland etwa 60 bis 120 € pro Fahrt. Für den qualifizierten Krankentransport nennen wir keine Preise, die Tarife sind regional unterschiedlich und laufen über die durchführenden Organisationen. Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Kasse die Kosten des Krankentransports, Sie zahlen nur den Eigenanteil von 5 bis 10 € pro Fahrt.

Sie planen eine Fahrt? Wir nennen Ihnen den Festpreis.

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