Ratgeber

Taxischein beantragen: So bekommen Sie die Verordnung für die Krankenfahrt

Von Roman Wins, Inhaber Wins Fahrservice · Stand:

Einen Taxischein beantragen Sie nicht bei der Krankenkasse, sondern Sie bekommen ihn von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt: als Verordnung einer Krankenbeförderung auf dem Formular Muster 4. Taxischein und Transportschein sind umgangssprachliche Namen für dieses Formular. Der Arzt kreuzt darauf den medizinischen Grund und das Beförderungsmittel an, die Kasse genehmigt die Fahrt anschließend, soweit eine Genehmigung nötig ist. Wichtig: Die Verordnung soll vor der Fahrt vorliegen.

Dieser Artikel erklärt den Weg zum Taxischein nach § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses als Serviceinformation. Er ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse. Was die Kasse im Detail übernimmt, lesen Sie im Artikel Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse?, alles zu unserem Angebot auf der Seite Krankenfahrt Ulm.

Taxischein, Transportschein, Muster 4: ein Dokument, drei Namen

Hinter allen drei Begriffen steckt dasselbe Formular: die Verordnung einer Krankenbeförderung, Muster 4. Es gibt keinen separaten Antrag, den Sie bei der AOK, der Barmer oder einer anderen Kasse einreichen müssten, um einen Taxischein zu erhalten. Der Weg führt immer über die behandelnde Praxis oder Klinik. Dort wird auf dem Muster 4 festgehalten, warum Sie befördert werden müssen und mit welchem Fahrzeug, etwa Taxi oder Mietwagen für die sitzende Beförderung ohne medizinisches Personal an Bord. Die Krankenkasse prüft und genehmigt danach, wo das Gesetz eine Genehmigung verlangt.

Schritt für Schritt zum Taxischein

  1. Beim behandelnden Arzt ansprechen, und zwar vor der Fahrt: Schildern Sie, warum Sie den Weg zur Behandlung nicht selbst zurücklegen können. Der Grund muss einer der Fälle der Krankentransport-Richtlinie sein, die Übersicht dazu folgt im nächsten Abschnitt.
  2. Arzt füllt das Muster 4 aus: Die Praxis kreuzt den medizinischen Grund und das Beförderungsmittel an. Bei regelmäßigen Behandlungen wie der Dialyse ist eine Verordnung über die gesamte Behandlungsperiode üblich.
  3. Genehmigung der Krankenkasse: Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Seit 2019 gilt eine wichtige Ausnahme: Bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Genehmigung mit der Verordnung als erteilt. Bei Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie erteilen die Kassen regelmäßig Dauergenehmigungen.
  4. Fahrdienst beauftragen: Rufen Sie uns unter +49 731 4 74 42 an oder nutzen Sie das Online-Formular. Wir reichen das Muster 4 kostenlos bei Ihrer Krankenkasse ein und rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab. Sie zahlen nur den Eigenanteil direkt an uns.

Wer bekommt den Taxischein: die Voraussetzungen für Krankenfahrten

Die Krankentransport-Richtlinie legt fest, in welchen Fällen der Arzt eine Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung verordnen darf:

  • Hochfrequente Behandlungen: Dazu zählen die Dialyse, die onkologische Chemotherapie und die onkologische Strahlentherapie. Hier ist die Behandlungsserie selbst der Verordnungsgrund.
  • Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis: aG steht für außergewöhnliche Gehbehinderung, Bl für Blindheit, H für Hilflosigkeit.
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie Pflegegrad 4 oder 5: Bei Pflegegrad 3 muss die Einschränkung der Mobilität auf Dauer bestehen, ab Pflegegrad 4 gilt die Voraussetzung ohne weitere Prüfung.
  • Vergleichbare Einzelfälle auf Antrag: Liegt eine vergleichbar schwere Mobilitätsbeeinträchtigung vor, kann die Kasse die Fahrt im Einzelfall genehmigen.

Anders bei stationärer Aufnahme oder Entlassung: Diese Fahrten sind grundsätzlich verordnungsfähig, und Kliniken dürfen im Rahmen des Entlassmanagements selbst ein Muster 4 ausstellen. Fragen Sie dafür auf der Station oder im Sozialdienst nach. Mehr dazu im Artikel Zahlt die Krankenkasse das Taxi vom Krankenhaus nach Hause?

Taxischein bei der AOK: was gilt

Für die AOK gilt dieselbe Rechtslage wie für jede andere gesetzliche Kasse, denn § 60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie sind bundesweit einheitlich. Einen gesonderten AOK-Taxischein gibt es nicht, auch AOK-Versicherte erhalten das Muster 4 von der Ärztin oder dem Arzt. Die AOK übernimmt Taxi- und Mietwagenfahrten auf Basis von Verträgen mit Beförderungsunternehmen, die Zuzahlung beträgt wie überall 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Haben Sie eine verordnete beziehungsweise genehmigungsfähige Fahrt zunächst selbst bezahlt, ist bei der AOK eine nachträgliche Fahrkostenerstattung per Antrag möglich, online oder per Formular; die Entscheidung liegt im Einzelfall bei der Kasse. Heben Sie dafür Belege und Verordnung auf. Weitere Details für AOK-Versicherte im Raum Ulm haben wir im Artikel Krankenfahrt mit der AOK zusammengefasst.

Zuzahlung und Befreiung

Mit genehmigtem Taxischein bleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Hin- und Rückfahrt zählen als 2 Fahrten, es fallen also 2 Eigenanteile an. Übersteigen alle Zuzahlungen eines Jahres die Belastungsgrenze von 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (1 % bei chronisch Kranken), befreit die Kasse Sie auf Antrag. Mit Befreiungsbescheid entfällt der Eigenanteil vollständig.

Ohne Taxischein: Fahrt zum Festpreis

Stellt der Arzt keine Verordnung aus oder liegt keiner der genannten Fälle vor, fahren wir Sie als Selbstzahler zum vorab genannten Festpreis. Im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm kostet die einfache Fahrt etwa 25 bis 45 €. Den exakten Preis nennen wir Ihnen verbindlich vor der Fahrt.

So fahren Sie mit Wins Fahrservice

Seit 2013 fahren wir Patientinnen und Patienten im Großraum Ulm zur Behandlung, von Tür zu Tür und mit Begleitung beim Ein- und Aussteigen. Unser Mercedes-Benz Sprinter ist mit einem Rollstuhl-Lift ausgestattet. Schicken Sie uns Ihren Taxischein oder rufen Sie an unter +49 731 4 74 42, die Anfrage geht auch über das Online-Formular. Wir reichen das Muster 4 kostenlos bei Ihrer Krankenkasse ein und rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab. Sie zahlen nur den Eigenanteil direkt an uns.

Häufige Fragen zum Taxischein

Was ist der Unterschied zwischen Taxischein und Transportschein?
Keiner. Beide Wörter sind umgangssprachliche Namen für dasselbe Dokument: die Verordnung einer Krankenbeförderung, Formular Muster 4. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kreuzt darauf den medizinischen Grund und das Beförderungsmittel an, etwa Taxi oder Mietwagen für die sitzende Krankenfahrt. Ob Ihre Praxis vom Taxischein, Transportschein oder Beförderungsschein spricht, gemeint ist immer das Muster 4.
Muss ich den Taxischein bei meiner Krankenkasse beantragen?
Nein. Den Taxischein bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt, ein Antrag bei der Kasse ist dafür nicht vorgesehen. Die Krankenkasse kommt erst danach ins Spiel: Sie genehmigt die verordnete Fahrt, soweit eine Genehmigung überhaupt nötig ist. Bei Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Genehmigung mit der Verordnung bereits als erteilt.
Kann ich den Taxischein rückwirkend bekommen?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die Verordnung soll vor der Fahrt vorliegen, so sieht es die Krankentransport-Richtlinie vor. Eine nachträgliche Erstattung bereits bezahlter Fahrten ist eine Ausnahme- und Einzelfallentscheidung Ihrer Krankenkasse, auf die kein Anspruch garantiert ist. Sprechen Sie den Taxischein deshalb immer beim Behandlungstermin vor der ersten Fahrt an und heben Sie Belege auf, falls doch einmal eine Fahrt vor der Klärung nötig war.
Wann gilt die Genehmigung der Krankenkasse als erteilt?
Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Seit 2019 gilt aber: Bei den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 ist die Genehmigung mit der Verordnung automatisch erteilt, Sie müssen auf keinen Bescheid warten. Bei hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie erteilen die Kassen bei korrekt ausgefüllter Verordnung regelmäßig Dauergenehmigungen für die gesamte Behandlungsperiode.
Was kostet die Fahrt mit Taxischein?
Übernimmt die Kasse, zahlen Sie nur den gesetzlichen Eigenanteil: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Hin- und Rückfahrt zählen als 2 Fahrten. Ab der Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen (1 % bei chronisch Kranken) befreit die Kasse Sie auf Antrag von der Zuzahlung. Wir reichen das Muster 4 kostenlos bei Ihrer Krankenkasse ein und rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab. Sie zahlen nur den Eigenanteil direkt an uns.

Sie planen eine Fahrt? Wir nennen Ihnen den Festpreis.

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