Ratgeber
Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse?
Von Roman Wins, Inhaber Wins Fahrservice · Stand:
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Krankenfahrt, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Fahrt mit dem Formular Muster 4 verordnet und einer der Gründe aus der Krankentransport-Richtlinie vorliegt. Die wichtigsten Fälle: Fahrten zur Dialyse, zur ambulanten Chemo- oder Strahlentherapie, Fahrten von Versicherten mit den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis sowie mit Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5. Sie selbst zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.
Dieser Artikel erklärt die Rechtslage nach § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses als Serviceinformation. Er ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse. Klären Sie Einzelfragen vor der ersten Fahrt mit Ihrer Kasse, wir unterstützen Sie dabei und reichen die Verordnung auf Wunsch für Sie ein. Alle Details zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Krankenfahrt Ulm.
Die Grundregel: Verordnung Muster 4 vor der Fahrt
Ausgangspunkt jeder Kassenübernahme ist die Verordnung einer Krankenbeförderung, in der Praxis nach dem Vordruck Muster 4 benannt. Ihre behandelnde Praxis oder Klinik stellt sie vor der Fahrt aus und kreuzt darauf den medizinischen Grund und das Beförderungsmittel an. Für die sitzende Beförderung ohne medizinisches Personal an Bord, also die klassische Krankenfahrt, genügt ein behindertengerechtes Fahrzeug. Bei uns ist das der Mercedes-Benz Sprinter mit niedriger Einstiegshöhe und elektrischem Rollstuhl-Lift.
Bei Fahrten zu einer stationären Behandlung, etwa zur Aufnahme oder Entlassung im Krankenhaus, übernimmt die Kasse die Kosten grundsätzlich, sofern die Fahrt medizinisch notwendig und verordnet ist. Eine gesonderte Genehmigung ist hier nicht vorgesehen. Anders bei ambulanten Behandlungen: Dort zahlt die Kasse nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen.
Ambulante Behandlung: die anerkannten Ausnahmefälle
Die Krankentransport-Richtlinie nennt für Fahrten zur ambulanten Behandlung konkrete Fallgruppen. Erfüllen Sie eine davon, ist die Fahrt verordnungsfähig:
- Hochfrequente Behandlungen über einen längeren Zeitraum: Dazu zählen die Dialyse (meist 3 Termine pro Woche), die onkologische Strahlentherapie und die onkologische Chemotherapie. Der Arzt stellt hier oft eine Dauerverordnung für die gesamte Behandlungsperiode aus.
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H: aG steht für außergewöhnliche Gehbehinderung, Bl für Blindheit, H für Hilflosigkeit. Wer eines dieser Merkzeichen hat, kann Fahrten zu ambulanten Behandlungen verordnet bekommen. Für Fahrgäste im Rollstuhl übernehmen wir die Fahrt samt Lift, Details auf der Seite Rollstuhlbeförderung Ulm.
- Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie Pflegegrad 4 oder 5: Bei Pflegegrad 3 muss die Einschränkung der Mobilität auf Dauer bestehen und die Beförderung erforderlich machen. Ab Pflegegrad 4 gilt das ohne weitere Prüfung.
- Vergleichbare Einzelfälle: Liegt eine vergleichbar schwere Beeinträchtigung der Mobilität vor und ist die Behandlung über einen längeren Zeitraum nötig, kann die Kasse die Fahrt auf Antrag ebenfalls genehmigen. Hier entscheidet die Kasse im Einzelfall.
Genehmigung: wann sie nötig ist und wann sie als erteilt gilt
Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Verordnung muss also vor der ersten Fahrt bei der Krankenkasse vorliegen. Seit 2019 gibt es eine wichtige Erleichterung: Bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Genehmigung mit der Verordnung als erteilt. Sie müssen in diesen Fällen auf keinen Bescheid warten.
Bei hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie bleibt die vorherige Genehmigung formal erforderlich. In der Praxis erteilen die Kassen sie bei korrekt ausgefüllter Verordnung regelmäßig, oft als Dauergenehmigung über Monate. Wir reichen das Muster 4 kostenlos für Sie ein und klären offene Punkte direkt mit Ihrer Kasse, bevor die erste Fahrt startet.
Ihre Zuzahlung: 5 bis 10 € pro Fahrt
Übernimmt die Kasse die Fahrt, bleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt zählen als 2 Fahrten. Bei einer Dialyse mit 3 Terminen pro Woche kommen so 6 Zuzahlungen pro Woche zusammen. Deshalb lohnt der Blick auf die Belastungsgrenze: Übersteigen alle Zuzahlungen eines Jahres 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (1 % bei chronisch Kranken), befreit die Kasse Sie auf Antrag für den Rest des Jahres. Mit Befreiungsbescheid entfällt der Eigenanteil vollständig. Den Eigenanteil zahlen Sie direkt an uns, die restlichen Kosten rechnen wir ohne Umweg mit Ihrer gesetzlichen Kasse ab.
Ohne Verordnung: was Selbstzahler zahlen
Liegt keiner der Ausnahmefälle vor oder sind Sie privat versichert, fahren wir Sie als Selbstzahler zum Festpreis. Im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm kostet die einfache Fahrt zur Klinik oder Praxis etwa 25 bis 45 €, ins Umland, etwa zum RKU, nach Tübingen oder Biberach, etwa 60 bis 120 €. Den exakten Preis nennen wir Ihnen vor der Fahrt verbindlich, abgerechnet wird ohne Taxameter. Privatversicherte erhalten eine MwSt-Rechnung zur Einreichung bei ihrer PKV, ob und in welcher Höhe die PKV erstattet, regelt der jeweilige Tarif.
So läuft die Krankenfahrt bei Wins Fahrservice ab
- Verordnung beim Arzt holen: Ihre behandelnde Praxis stellt das Muster 4 aus und kreuzt den Grund an, etwa Dialyse, Chemotherapie oder ambulante Reha.
- Termin vereinbaren: Rufen Sie uns unter +49 731 4 74 42 an oder schicken Sie die Verordnung per WhatsApp oder E-Mail. Wir klären die Genehmigung mit Ihrer Kasse und geben Ihnen einen festen Termin. Bei Dauerverordnungen planen wir alle Fahrten der Behandlungsperiode im Voraus, möglichst mit demselben Fahrer aus unserem Stamm-Team.
- Abholung von Tür zu Tür: Wir holen Sie zuhause ab, helfen beim Ein- und Aussteigen, verstauen Rollator, Gehhilfe oder Sauerstoffgerät und warten auf Wunsch während der Behandlung. Den Eigenanteil zahlen Sie direkt an uns, alles Weitere läuft über die Kassenabrechnung.
Die Anfrage geht auch über das Online-Formular in unter 60 Sekunden. Seit 2013 fahren wir Patientinnen und Patienten im Großraum Ulm zur Behandlung, viele davon seit Jahren mit festen Bezugspersonen im Fahrzeug.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Brauche ich für jede Krankenfahrt eine ärztliche Verordnung?
Übernimmt die Kasse auch die Rückfahrt von der Behandlung?
Wie hoch ist die Zuzahlung und kann sie entfallen?
Zahlt die Kasse die Fahrt zum Hausarzt oder Facharzt ohne Pflegegrad?
Wie läuft die Abrechnung bei Wins Fahrservice konkret?
Sie planen eine Fahrt? Wir nennen Ihnen den Festpreis.
Anfrage über das Online-Formular in unter 60 Sekunden, schriftliche Bestätigung mit Fahrer- und Fahrzeugdaten. Telefonisch erreichen Sie uns an 7 Tagen pro Woche.
