Ratgeber

Krankenfahrt mit der AOK: Kostenübernahme, Vertragspartner, Erstattung

Von Roman Wins, Inhaber Wins Fahrservice · Stand:

Die AOK übernimmt Krankenfahrten im Taxi oder Mietwagen, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Fahrt mit dem Formular Muster 4 verordnet und ein Grund aus der Krankentransport-Richtlinie vorliegt. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Haben Sie eine genehmigte Fahrt selbst bezahlt, etwa mit dem eigenen Auto, beantragen Sie die Fahrkostenerstattung online über „Meine AOK“ oder per Formular bei Ihrer AOK.

Die Rechtslage ist bundesweit einheitlich geregelt in § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die AOK setzt sie als regional gegliederte Kasse um: In Ulm und Umgebung ist das die AOK Baden-Württemberg, auf der bayerischen Seite in Neu-Ulm die AOK Bayern. Für Ihren Anspruch macht das keinen Unterschied, nur Ansprechpartner und Formulare unterscheiden sich. Dieser Artikel ist eine Serviceinformation und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer AOK. Die allgemeinen Regeln für alle gesetzlichen Kassen erklärt unser Ratgeber Krankenfahrt: Wann zahlt die Krankenkasse?, unser Angebot finden Sie auf der Seite Krankenfahrt Ulm.

Wann die AOK Krankenfahrten übernimmt

Für die Kostenübernahme gelten bei der AOK dieselben Voraussetzungen wie bei jeder gesetzlichen Kasse. Ausgangspunkt ist immer die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4), ausgestellt vor der Fahrt. Bei Fahrten zur stationären Behandlung, etwa zur Aufnahme oder Entlassung im Krankenhaus, übernimmt die AOK die Kosten grundsätzlich, sofern die Fahrt medizinisch notwendig und verordnet ist. Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt sie nur in den Ausnahmefällen der Krankentransport-Richtlinie:

  • Hochfrequente Behandlungen über einen längeren Zeitraum: vor allem die Dialyse, die onkologische Chemotherapie und die onkologische Strahlentherapie. Hier gibt es meist eine Verordnung für die gesamte Behandlungsperiode.
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H: außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit oder Hilflosigkeit. Für Fahrgäste im Rollstuhl übernehmen wir die Fahrt samt Lift, Details auf der Seite Rollstuhlbeförderung Ulm.
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie Pflegegrad 4 oder 5.
  • Vergleichbare Einzelfälle: Bei vergleichbar schwerer Mobilitätsbeeinträchtigung und längerfristigem Behandlungsbedarf kann die AOK die Fahrt auf Antrag genehmigen.

Wie Sie an eine dauerhafte Genehmigung für regelmäßige Fahrten kommen, erklärt Schritt für Schritt unser Ratgeber Taxischein beantragen.

AOK-Vertragspartner: was das für Sie bedeutet

Die AOK übernimmt Taxi- und Mietwagen-Krankenfahrten auf Basis vertraglicher Vereinbarungen mit Beförderungsunternehmen nach § 133 SGB V. Solche Vereinbarungen regeln vor allem die Preise und die direkte Abrechnung zwischen Fahrdienst und Kasse. Für Sie als Versicherte oder Versicherter ist der praktische Punkt: Fahren Sie mit einem Fahrdienst, der direkt mit der AOK abrechnet, müssen Sie keinen Vorschuss leisten. Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil, alles Weitere klären Fahrdienst und Kasse untereinander.

Bei uns ist genau das der Standard: Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab, auch mit der AOK Baden-Württemberg. Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil direkt an uns. Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmter Fahrdienst mit Ihrer AOK abrechnet, fragen Sie vor der ersten Fahrt beim Fahrdienst oder bei Ihrer AOK nach.

Zuzahlung bei der AOK: 5 bis 10 € pro Fahrt

Der gesetzliche Eigenanteil ist bei allen Kassen gleich: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt zählen als 2 Fahrten, bei einer Dialyse mit 3 Terminen pro Woche fallen also 6 Zuzahlungen pro Woche an. Die Zuzahlung gilt auch für Kinder und Jugendliche, Fahrtkosten sind eine Ausnahme von der üblichen Zuzahlungsfreiheit. Übersteigen alle Zuzahlungen eines Jahres die Belastungsgrenze von 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (1 % bei chronisch Kranken), stellt die AOK auf Antrag einen Befreiungsbescheid aus. Damit entfällt der Eigenanteil für den Rest des Jahres vollständig.

Fahrkostenerstattung bei der AOK: Formular und Online-Antrag

Die Erstattung ist der zweite Weg neben der Direktabrechnung: Sie kommt ins Spiel, wenn Sie eine genehmigungsfähige Fahrt selbst bezahlt haben, etwa weil Sie mit dem eigenen Auto oder mit Bus und Bahn zur verordneten Behandlung gefahren sind. Dann können Sie bei der AOK die Fahrkostenerstattung beantragen:

  • Online: über das Versichertenportal beziehungsweise die App „Meine AOK“. Dort reichen Sie den Antrag mit Ihren Nachweisen digital ein.
  • Per Formular: Die AOK stellt Antragsformulare zur Fahrkostenerstattung bereit. Da die AOK regional gegliedert ist, unterscheiden sich die Formulare je nach AOK. Der sichere Weg: auf aok.de den Punkt „Fahrkostenerstattung beantragen“ aufrufen oder das Servicecenter Ihrer AOK kontaktieren.

Für den Antrag brauchen Sie die ärztliche Verordnung beziehungsweise einen Nachweis der Behandlungstermine sowie Ihre Belege, etwa Quittungen oder Fahrkarten. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, entscheidet die AOK nach den Regeln des § 60 SGB V. Klären Sie den Anspruch im Zweifel vor Fahrtantritt mit Ihrer Kasse. Bei Fahrten mit uns brauchen Sie diesen Weg nicht: Durch die Direktabrechnung entsteht gar keine Auslage, die Sie zurückholen müssten.

So läuft die AOK-Krankenfahrt bei Wins Fahrservice ab

  1. Verordnung beim Arzt holen: Ihre behandelnde Praxis stellt das Muster 4 aus und kreuzt den Grund an, etwa Dialyse oder Chemotherapie.
  2. Verordnung an uns geben: Rufen Sie uns unter +49 731 4 74 42 an oder nutzen Sie das Online-Formular. Wir reichen das Muster 4 kostenlos bei der AOK ein, klären die Genehmigung und planen Ihre Fahrten, bei Dialyse als Serie für die gesamte Behandlungsperiode.
  3. Abholung von Tür zu Tür: Wir holen Sie zuhause ab und helfen beim Ein- und Aussteigen. Unser Mercedes-Benz Sprinter hat eine niedrige Einstiegshöhe und einen elektrischen Rollstuhl-Lift. Auf Wunsch warten wir während der Behandlung. Den Eigenanteil zahlen Sie direkt an uns, der Rest läuft über die Kassenabrechnung.

Seit 2013 fahren wir Patientinnen und Patienten im Großraum Ulm zur Behandlung. Ohne Verordnung fahren wir Sie als Selbstzahler zum Festpreis: im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm etwa 25 bis 45 € pro Fahrt, ins Umland etwa 60 bis 120 €.

Häufige Fragen zur Krankenfahrt mit der AOK

Wann übernimmt die AOK eine Krankenfahrt im Taxi oder Mietwagen?
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Fahrt mit dem Formular Muster 4 verordnet und ein Grund aus der Krankentransport-Richtlinie vorliegt. Bei Fahrten zur stationären Behandlung ist das der Regelfall. Bei ambulanten Behandlungen zahlt die AOK nur in Ausnahmefällen: Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 sowie vergleichbare Einzelfälle nach Prüfung durch die Kasse.
Muss der Fahrdienst AOK-Vertragspartner sein?
Die AOK rechnet Krankenfahrten mit Taxi- und Mietwagenunternehmen auf Basis vertraglicher Vereinbarungen nach § 133 SGB V ab. Für Sie als Versicherte oder Versicherter bedeutet das praktisch: Wählen Sie einen Fahrdienst, der direkt mit der AOK abrechnet, dann müssen Sie nichts vorstrecken und zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil. Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Kassen ab, auch mit der AOK Baden-Württemberg. Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil direkt an uns.
Wie bekomme ich Fahrkosten von der AOK erstattet?
Haben Sie eine genehmigungsfähige Fahrt selbst bezahlt, etwa mit dem eigenen Auto oder mit Bus und Bahn, können Sie bei der AOK einen Antrag auf Fahrkostenerstattung stellen. Das geht online über das Portal „Meine AOK“ oder per Formular. Sie brauchen dafür die ärztliche Verordnung beziehungsweise einen Nachweis der Behandlungstermine sowie Ihre Belege. Da sich die Formulare regional unterscheiden, ist der sichere Weg: aok.de aufrufen, dort „Fahrkostenerstattung beantragen“ wählen oder das Servicecenter Ihrer AOK fragen.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei AOK-Krankenfahrten?
Wie bei allen gesetzlichen Kassen: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt zählen als 2 Fahrten. Die Zuzahlung gilt auch für Kinder und Jugendliche. Erreichen Ihre Zuzahlungen eines Jahres die Belastungsgrenze von 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (1 % bei chronisch Kranken), können Sie bei der AOK einen Befreiungsbescheid beantragen. Damit entfällt der Eigenanteil für den Rest des Jahres.
Wie läuft die AOK-Abrechnung bei Wins Fahrservice ab?
Sie geben uns die Verordnung Muster 4, den Rest übernehmen wir: Wir reichen sie kostenlos bei der AOK ein, klären die Genehmigung und planen Ihre Fahrten, bei Dialyse gleich als Serie für die gesamte Behandlungsperiode. Den Eigenanteil von 5 bis 10 € pro Fahrt zahlen Sie direkt an uns, die restlichen Kosten laufen über die Kassenabrechnung. Erreichbar sind wir unter +49 731 4 74 42 oder über das Online-Formular.

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